PH mit Kind
Die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd hat es sich zur Aufgabe gemacht, familienfreundliche Strukturen zu schaffen, so dass alle Mitglieder der PH mit Kindern – Studierende, Lehrende, Forschende und Mitarbeitende in Verwaltung und im technischen Bereich – bestmögliche Bedingungen vorfinden.
Seit 2014 ist die PH Mitglied im Netzwerk „Familie in der Hochschule“ e.V. und hat sich in diesem Rahmen für die nächsten Jahren Ziele zum Ausbau der Familienorientierung gesetzt und Maßnahmen für deren Erreichung in einer Selbstverpflichtung(PDF, 166 KB) festgehalten.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Details zu den Unterstützungs- und Beratungsangeboten an der PH.
Ob eine Beurlaubung für Sie während der Schwangerschaft oder für die Betreuung Ihrer Kinder sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab, z.B. ob Sie eine Förderungen nach BAFöG erhalten, denn BAFöG wird während eines Urlaubssemesters nicht gezahlt.
Neben der Beurlaubung gibt es auch die Option, für eine begrenzte Zeit in Teilzeit zu studieren. Dafür wird die Studienleistung von zwei Semestern auf vier Semester verteilt, so dass Sie etwa 50% studieren. Leider erfolgt für die Semester, die in Teilzeit studiert werden, ebenfalls keine Förderung nach BaFöG.
Nähere Informationen finden Sie hier: Urlaubssemester.
Für Studierende mit Kindern ergeben sich oft Fragen zu finanziellen Themen, beispielsweise zu Stipendien, Semestergebühren oder Elterngeld. Antworten finden Sie hier.
Eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Studien- oder Arbeitsorganisation für PH-Mitglieder mit Kindern ist eine geeignete Kinderbetreuung. Informationen zu Betreuungsmöglichkeiten in Kita und durch Babysitting gibt es hier.
Speziell zur Unterstützung der Karriereentwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen, die Mutter oder Vater werden, hat die PH das Programm „KarriereLeben in der Hochschule“, kurz „KLIO“ entwickelt. KLIO beinhaltet verschiedene Angebote für forschende und lehrende Eltern selbst aber auch für Abteilungs- und Projektleitungen sowie Promotionsbetreuer*innen. Informationen finden Sie hier.
Studierende und Mitarbeitende der PH, die schwanger sind oder stillen, haben nach dem Mutterschutzgesetz besondere Rechte und Pflichten.
Um den gesetzlichen Gesundheits- und Diskriminierungsschutz wirksam werden zu lassen, melden schwangere Studierende, sobald sie wissen, dass sie schwanger sind oder wenn Sie stillen, sich bitte im Studierendensekretariat.
Weitere Infos und Formulare zum Thema Mutterschutz finden Sie hier.
Elternzeit bezeichnet nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit den Rechtsanspruch berufstätiger Eltern (Mütter und Väter), gemeinsam oder abwechselnd von der Arbeit freigestellt zu werden bzw. die Arbeitszeit zu reduzieren. Elternzeit ist in erster Linie relevant für Beschäftigte der PH sowie u. U. für Studierende. Weitere Infos hier.